Sich den ultimativen Traum vom Eigenheim oder einer Firma zu erfüllen, gehört zum Leben von vielen dazu. Es gibt viele Möglichkeiten, diese Vorhaben in die Tat umzusetzen. Wer klein anfangen möchte, mietet sich eine Immobilie an oder erwirbt diese auf Mietkaufbasis. Doch wer das nötige Kleingeld hat sowie bereits ein tolles Grundstück gefunden hat, sollte die Chance nutzen und dieses erwerben. Häufig ist es so, dass gerade wilde Grundstücke oder solche, die noch nie bebaut wurden, gar nicht vermessen oder beim Liegenschaftsamt für diverse Zwecke eingetragen sind, welche man als zukünftiger Erwerber in die Tat umsetzen möchte. Konkret bedeutet das, dass Vermessungen noch nicht durchgeführt wurden oder eine Nutzungsänderung beantragt werden muss.

Ein Grundstück vermessen lassen:

Hat man ein unerschlossenes beziehungsweise noch nicht ausgemessenes Grundstück gefunden, so muss die Vermessung beantragt werden. Ein Ingenieur, welcher sich auf solche Vermessungen spezialisiert hat, wird sozusagen bestellt und handelt sowohl im Sinne der örtlichen Kommune, als auch für den Bauherren. So oder so darf nicht einfach ein vermessenes Grundstück verbaut werden. Man stelle sich vor, ein Nachbar erhebt Anspruch auf ein Teil des Grundstücks, weil dieser nach seinen Aussagen ihm gehört. Wie will man im Nachgang beweisen, dass das gesamte Grundstück also einem selbst gehört? Vermessungen haben also den Vorteil, dass handfeste Fakten geschaffen werden und ein Grundstücksbesitzer sich auf diesem Weg langfristig absichert. Auf jeden Fall ist es so, dass man das Grundstück nicht selbst vermessen und eine Abnahme eigenständig ausführen kann, dies muss immer von einer fachkundigen Stelle in die Tat umgesetzt werden. Dieser ganze Vorgang kann eine Weile dauern, viel Geld kosten, doch am Ende hat man es schwarz auf weiß, was die Grundstücksgröße und sämtliche Grenzen betrifft.

Die Kosten und Grenzsteine:

Die Kosten für so eine Grundstücksvermessung tragen alle Eigentümer selbst. Ob sich diese Ausgaben irgendwie steuerlich geltend machen lassen, sollte man gegebenenfalls mit einem Steuerberater besprechen. In manchen Bundesländern gehört es zudem zur Pflicht, einen Grenzstein setzen zu lassen. Hierzu ist es wichtig, sich vor der Vermessung bei der eigenen Kommune kundig zu machen. Für die Setzung von Grenzsteinen muss man unter Umständen mit weiteren Kosten rechnen, welche auf einen zukommen.

Nachteile einer Grundstücksvermessung:

Neben den etwaigen Kosten muss man den Verwaltungsakt erst mal in die Wege leiten, das heißt, eine Grundstücksvermessung muss man beantragen, was dauern kann. Hat zudem ein Nachbar das frisch erworbene Grundstück unsachgemäß bebaut, muss man sich eventuell mit Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen. Ein Rückbau und die Versetzung des Grundstücks in den Urzustand kann dann die Folge sein, doch bis dahin liegen eigene Projekte auf Eis.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Vermessungsbüro Förste finden.

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