Ist ein Gebäude in die Jahre gekommen, oder erfüllt nicht mehr die gewohnten Standards, kann ein Abbruch sinnvoll sein. Auch Renovierungs- und Umbaumaßnahmen erfordern manchmal einen Abbruch. Zu unterscheiden gilt allerdings zwischen Vollabbruch, Teilabbruch und Rückbau. Welche Maßnahme infrage kommt, richtet sich nach dem Zustand des Gebäudes und den Vorhaben der Bauherren. Damit der Abbruch so schnell wie möglich vonstattengeht, sollten die Abbrucharbeiten nur von Experten durchgeführt werden. Wenn man sich diesen Arbeiten widmet, müssen der Umwelt und Sicherheit zuliebe einige Tipps beachtet werden. Kennt man alle relevanten Vorschriften und besitzt das nötige Equipment, steht dem erfolgreichen Abbruch nichts mehr im Wege. Bevor die Arbeiten beginnen, sind sämtliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu ermitteln, sodass anschließend entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

Befinden sich am Grundstück gesundheitsgefährdende Stoffe, sollten diese im Vorfeld ermittelt und fachgerecht abtransportiert werden. Damit die Abbrucharbeiten auch für andere nicht zur Gefahrenquelle werden, müssen unterschiedliche sicherungstechnischen Maßnahmen ergriffen werden. So können Personen und Nachbargebäude optimal geschützt werden. Sämtliche Abbruch- und Rückbauarbeiten dürfen nur unter professioneller Aufsicht durchgeführt werden. Wiederverwertbare Bestandteile sollten vorsichtig demontiert und eingelagert werden. Der Bauschutt wird im Anschluss separiert und wenn möglich recycelt. Alte Stoffe können bei Bedarf für Neubaumaßnahmen wiederverwendet werden. Der Unterschied zwischen Teilabbruch, Vollabbruch und Rückbau. Im Zuge des Teilabbruchs erfolgt ein teilweiser Abriss der baulichen Anlage. Es wird nicht das komplette Gebäude abgerissen, sondern nur ein Teil davon. Die Entfernung einzelner Gebäudeteile kann zum Beispiel Balkone, Terrassen oder Garagen betreffen. Der Teilabbruch wird immer dann durchgeführt, wenn einzelne Teile des Gebäudes weiterhin genutzt werden.

Im Zuge des Vollabbruchs versteht man den Abriss eines Hauses. Dabei bleiben keinerlei Gebäudeteile bestehen, auch Kellergeschosse werden entfernt. Um ein Haus abzureisen, benötigt man in vielen Fällen eine Abrissgenehmigung. Bei einem Rückbau wird das Gebäude schrittweise rückgebaut. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Teile des Gebäudes noch gut erhalten sind. In vielen Fällen findet auch eine Kombination zwischen Abbruch und Rückbau statt. Unternehmen für Abbrucharbeiten beauftragen. Wenn ein Gebäude abgerissen werden soll, muss man sich um ein geeignetes Unternehmen kümmern. Auf diese Weise kann man dafür sorgen, dass der Abbruch nach allen gängigen Standards vonstattengeht. Sämtliche Bauvorgaben müssen an dieser Stelle beachtet werden. Insbesondere denkmalgeschützte Gebäude sollten mit Bedacht abgerissen werden. Ein gutes Abbruchunternehmen kennt sich mit sämtlichen Vorgaben aus und sorgt dafür, dass sich Kunden in Sicherheit wägen können. Noch bevor man dem Unternehmen einen Auftrag gibt, müssen sämtliche Informationen eingeholt werden. Die Vorbereitung bestimmt also gewissermaßen, wie schnell der Abbruch vonstattengeht. Außerdem kann es nützlich sein, ein Unternehmen zu beauftragen, welches sich zusätzlich um den Abtransport des Bauschutts kümmert.

 

Teilen